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Dieselskandal bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen: Zweite obsiegende OLG-Entscheidung gegen die Daimler AG

Mönchengladbach (ots)

Wird es im Dieselabgasskandal immer enger für die Daimler AG? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich die Anschlussberufung der Daimler AG gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Stuttgart abgewiesen und das Urteil in einem Dieselverfahren damit bestätigt. Es ist damit das zweite Oberlandesgericht, das sich im Daimler-Abgasskandal deutlich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert.

Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Er weist besonders darauf hin, dass nun auch Oberlandesgerichte obsiegende Entscheidungen gegen die Daimler AG treffen. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 20 O 190/20) kürzlich die Anschlussberufung der Daimler AG gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Stuttgart abgewiesen und das Urteil damit bestätigt. In dem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4Matic, für den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen behördlichen Rückruf wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte.

Eine Besonderheit: Der geschädigte Verbraucher war in Berufung gegangen, weil er nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart einen viel höheren Kostenanteil zu tragen gehabt hätte als bei der letztlich angesetzten Kostenquote von acht Prozent für den Kläger und 92 Prozent zulasten der Daimler AG. Der Berufung des geschädigten Verbrauchers hatte sich die Daimler AG angeschlossen. Die Anschlussberufung bezeichnet im deutschen Recht eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsbehelf der Berufung. Sie liegt vor, wenn in einem Prozess eine Berufung bereits eingelegt wurde und der Gegner sich mit einem Antrag anschließt, die angefochtene Entscheidung zu seinen Gunsten zu ändern.

Das bedeutet laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: „Durch die Anschlussberufung muss Daimler 92 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Dadurch hat der geschädigte Verbraucher im Grunde genommen zweimal gegen die Daimler AG gesiegt: einmal vor dem Landgericht Stuttgart und einmal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Der Zurückweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt, dass sich die Daimler AG ihrer Sache nicht mehr sicher sein kann. Es ist damit das zweite Oberlandesgericht, das sich im Daimler-Abgasskandal deutlich auf Seiten der geschädigten Verbraucher positioniert.“

Am 18. September 2020 hatte bereits das OLG Naumburg als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil im Daimler-Dieselskandal gefällt (Az.: 8 U 8/20). Gegen Rückgabe eines manipulierten Mercedes-Benz-Diesels mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 musste Daimler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Das Oberlandesgericht Köln hatte in einem aufsehenerregenden Verfahren (Urteil vom 16.04.2021, Az.: 19 U 53/20) ein Urteil des Landgerichts Aachen (8 O 430/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E 220 CDI mit dem Dieselmotor des Typs OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5.

Aktualisierte Version vom 05.07.2021 12:08

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

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