News

Auto News

Freitag
März, 29

KÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog

Losheim am See (ots)

Änderungen am Fahrzeug, besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die KÜS weist darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben.

Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gibt hier der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf erfuhr in diesem Jahr eine Änderung und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt im Wortlaut: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“

Mit der neuen Regelung wurde auch der Bußgeldkatalog bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis angepasst. Ein Hersteller oder Importeur, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, muss ein Bußgeld von 800 Euro zahlen, ein Gewerbetreibender (z. B. Kfz-Werkstatt, Tuner oder Teilehändler) 400 Euro. Abgesehen davon können bei durch Änderungen am Fahrzeug bedingte Unfälle zusätzliche zivilrechtliche Maßnahmen folgen.

Liefert ein Tuner, der beim Kraftfahrt-Bundesamt als Hersteller gelistet ist, zum Beispiel ein Fahrzeug aus, bei dem die Leistungsvariante nicht über einen entsprechenden Nachweis legalisiert ist, wird er mit 800 Euro zur Kasse gebeten werden. Bietet ein Gewerbetreibender Fahrzeugteile an, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt sind und dadurch von einer Gefährdung auszugehen ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, so wird er jetzt 400 Euro pro nachgewiesenem Fall zahlen müssen. Zu diesen unerlaubten Teilen zählen übrigens auch Leuchtmittel ohne entsprechende Bauartgenehmigung (z. B. LED- oder Xenon-Kits), Felgen ohne Festigkeitsnachweis und scharfkantige und somit gefährliche Anbauteile (z. B. starre Antennen in Form von Projektilen oder Samurai-Schwertern).

Rechtliche Unwissenheit und fehlende Hinweise zur Verwendung von Bauteilen zur Modifikation von straßenzugelassenen Fahrzeugen können somit spielentscheidend und mitunter sehr teuer werden.

Im Zweifelsfall kann die KÜS als Überwachungsorganisation hier wertvolle Tipps geben. Die nächste KÜS-Prüfstelle ist zu finden unter www.kues.de/standortsuche.

Pressekontakt:

KÜS
Herr Peter Kerkrath
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell

Find us on

Latest articles

- Advertisement - spot_imgspot_img

Related articles

See more articles

Porsche Zentrum München kaufen, verkaufen oder leasen

Porsche Zentrum in München : Ihr zuverlässiger Partner für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Serviceleistungen. Entdecken Sie die Vielfalt...

Gebrauchtwagen verkaufen in Unna: Schnell und unkompliziert

Auto verkaufen in Unna: Wir kaufen Ihr Fahrzeug sofort an Autoankauf Unna, ein renommiertes Unternehmen in der Automobilbranche,...

Ihr zuverlässiger Partner für Autoankauf in Hürth und Umgebung

Autoankauf Service in Hürth: Wir nehmen Ihnen den Stress beim Verkauf ab! Autoankauf Hürth: Erweitertes Dienstleistungsportfolio für...

Autoankauf Duisburg: Wir kaufen Gebrauchtwagen aller Art!

Schneller Autoankauf in Duisburg: Jetzt fair verkaufen und sofort Geld erhalten. Autoankauf Duisburg: Erweitertes Dienstleistungsportfolio für noch...

Fairer Autoankauf: Ihr Autohändler des Vertrauens in Langenfeld

Schneller Autoankauf in Langenfeld (Rheinland): Jetzt fair verkaufen und sofort Geld erhalten. Autoankauf Langenfeld (Rheinland): Erweitertes Dienstleistungsportfolio...

Zukunftsweisende Mobilität: JobRad, GLS Mobility und LOFINO im Bündnis!

JobRad, GLS Mobility und LOFINO bündeln Expertisen für zukunftsfähige Mobilitätslösungen Die neue Kooperation der JobRad GmbH mit der...